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Info aus dem VITACLUB vom 26.05.2020 02.Juni 2020

Info aus dem VITACLUB vom 26.05.2020


Zwischenmeldung aus dem VITACLUB                                                      26. Mai 2020

Liebe VITACLUB-Mitglieder,

mittlerweile sind durch die „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten“, die Hygiene-Auflagen unter anderem auch für Fitnessstudios bekanntgegeben worden.
Aus diesem Grund möchte ich Euch heute -in einer Art Zwischenbericht- über den aktuellen Stand informieren. Dabei ist zu beachten, dass es jederzeit noch zu Änderungen oder Ergänzungen der Hygieneverordnungen (in die eine oder andere Richtung) kommen kann.

Sowohl unsere kleine interne Umfrage mit den VITACLUB-Mitgliedern als auch die repräsentativen Befragungen in unserer Branche zeigen, dass es eine große Verunsicherung, Bedenken und Skepsis der Fitnessstudio-Kunden gibt und ein nicht unerheblicher Anteil an Mitgliedern sowie potentieller Neukunden, vorerst nicht (wieder) ins Training einsteigen möchte.
Und wenn man das aktuelle Zeitgeschehen verfolgt, muss man davon ausgehen, dass die momentane Situation -als „neue Normalität“ deklariert- dauerhaft in unser Leben implementiert werden soll und es sich nicht nur um eine kurzfristige, vorübergehende Ausnahmesituation handelt. Ein paar Geräte absperren und einfach weitermachen wie bisher, ist da sicherlich keine funktionierende und nachhaltige Lösung im Sinne eines erfolgreichen Fitness- und Gesundheitstrainings.
Im Zusammenhang mit den für uns geltenden Auflagen und Einschränkungen (siehe unten), bedeutet das letztendlich eine nicht unerhebliche Veränderung der Geschäftsgrundlage unseres Geschäftsmodells.
Es stellt sich die Frage, ob und wie wir folgende Anforderungen und Aufgaben erfüllen und miteinander in Einklang bringen können:

  • die gesetzlich verordneten Regeln umsetzen und deren Einhaltung überwachen (Gefahr: beträchtliche Strafen bei Verstößen)
  • den Kunden Angst nehmen und Sicherheit geben, während ja gerade mit den Hygieneauflagen und -Maßnahmen auch der Eindruck und das Gefühl einer ständig vorhandenen Gefahr entsteht und aufrechterhalten wird.
  • Ein hohes Maß an Kundenfreundlichkeit, Flexibilität und Kundenservice aufrechterhalten – trotz Auflagen und Einschränkungen.
  • Nicht die Freude, den Spaß und die positive Energie beim Fitnessstudio-Besuch verlieren – trotz Auflagen und Einschränkungen.
  • Entspannung und Wohlbefinden durch den Fitnessstudio-Besuch bewirken, anstatt durch die Auflagen und Einschränkungen Stress und Anspannung zu erzeugen.
  • optimale Bedingungen für ein effektives, sinnvolles und gesundheitsförderndes Training ermöglichen – trotz Auflagen und Einschränkungen.
  • den vielfältigen, sehr unterschiedlichen und individuellen Erwartungen, Anforderungen, Wünschen, Sorgen und Befürchtungen unserer Kunden in der jetzigen Situation gerecht werden.
  • Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Unternehmens – trotz Auflagen und Einschränkungen.

Hier die wichtigsten, aktuell feststehenden, Auflagen der Verordnung vom 22.05.2020:

  • die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalb der Einrichtungen umziehen.
  • Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, Wellness- und Saunabereiche bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen
  • es müssen ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sichergestellt werden
  • es muss ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen.
  • es muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
  • der Betreiber hat für jede Trainings- und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist.
  • Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern zu erheben und zu speichern:
  1. 1.       Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
  2. 2.       Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
  3. 3.       Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  • in geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten mit Raumwegen sind auf 10 Personen begrenzt; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen
  • Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht.
  • die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken
  • Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt
  • die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern ist zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen


Die schwerwiegendste Problematik für den VITACLUB ist das Thema kontinuierliche Abstände (1,5m) und Quadratmeteranforderungen pro Trainierenden (10qm/40qm) während des Trainings. Negativ betroffen sind hiervon unsere am meisten frequentierten Bereiche Cardio/Ausdauer sowie unser Premium-Bereich mit dem so erfolgreichen, effektiven und beliebten EGYM- und fle-xx-Training.
Mit diesen verfügten Abstands- und Flächenvorgaben, wäre hier aktuell nur ein Bruchteil des normalen Trainingsaufkommens möglich.

Natürlich möchten wir Euch so schnell wie möglich die Möglichkeit bieten, Euer erfolgreiches Training im VITACLUB wieder aufzunehmen. Mit den o. g. Auflagen ist jedoch eine wirtschaftliche Fortführung des Betriebs – ohne gravierende räumliche und organisatorische/vertragliche Veränderungen/Umstrukturierungen –  nicht möglich.
Daran arbeite ich mit Hochdruck, um möglichst bald zukunftsorientierte Lösungen bieten zu können und bitte gleichzeitig um Verständnis, dass ich heute noch keine finalen Lösungen präsentieren und noch kein verbindliches Wiedereröffnungsdatum nennen kann.

Selbstverständlich werde ich Euch, so schnell wie möglich, über Veränderungen und Neuigkeiten informieren und stehe für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.


Bis bald . . .

Felix Finger


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